Pro Heimtierzuchtgesetz
Wir möchten, dass jeder Züchter verantwortlich bleibt für das Tier, das er gezüchtet oder "vermehrt" hat.
Entweder nimmt er es jederzeit ohne Gebühr zurück oder er zahlt bis zur Vermittlung des Tieres die übliche Pensionsgebühr an das aufnehmende Tierheim.
Gute Züchter werden nichts dagegen haben, weil ihnen etwas an den von ihnen gezüchteten Tieren liegt.